AT- oder ÜT-Zulagen - was ist was?

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23.11.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit - 4/07

Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche. Es galt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.
Streitgegenstand waren Zulagen für besondere Arbeitszeiten. Neben der Entscheidung in der Sache hat das BAG eine Unterscheidung zwischen "übertariflichen" und "außertariflichen" Zulagen vorgenommen.
Während eine "außertarifliche" Regelung Gegenstände betrifft, die die einschlägigen tariflichen Bestimmungen überhaupt nicht vorsehen, knüpft eine "übertarifliche" Regelung an den tariflichen Gegenstand an, geht aber über die tariflich normierten Mindestbedingungen hinaus.

BAG Urteil vom 07.02.2007 - 5 AZR 41/06 - DB 2007, 1538 f

Letzte Änderung: 23.11.2007