Unfallversicherungsschutz und BQG

02.04.2004 Die Zugehörigkeit zu einer BQG begründet kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis,

wenn die einzige vertragliche Verpflichtung des "Beschäftigten" darin besteht, sich um ein neues Arbeitsverhältnis zu bemühen.

SG Mannheim, Urteil vom 14.01.2003, S 9 U 1979/02 in BB 2004, 112; 2003, 373, rk.

Letzte Änderung: 31.10.2007