Infos für Azubis und JAVs
Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt es in Betrieben ab 5 Beschäftigte ein Betriebsrat (BR). Bei mehr als 5 Azubis, gibt es zusätzlich eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Deren gesetzliche Pflicht ist es, die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen zu überwachen und die Interessen der ArbeitnehmerInnen und Auszubildenen gegenüber der Betriebs- und Ausbildungsleitung zu vertreten.
Nur für Gewerkschaftsmitglieder
Als Mitglied einer Gewerkschaft könnt Ihr Euch an die Verwaltungstellen der IG Metall in Eurer Region wenden. Dort gibt es Beratung und Rechtsauskünfte sowie Hilfestellung in Fragen zu Militär- und Zivildienst.
Wenn es bei Dir im Betrieb Vertrauensleute der IG Metall gibt, kannst Du Dich an diese Kolleginnen vor Ort wenden.
Wird die Auseinandersetzung heftiger, erhaltet Ihr von der IG Metall einen Rechtsbeistand.
Letzte Änderung: 12.08.2008