Infos für Azubis und JAVs
In Baden-Württemberg gibt es drei Tarifverträge die für Auszubildende von besonderer Bedeutung sind.
Den kompletten Tarifvertrag erhaltet ihr vor Ort bei der Verwaltungsstelle der IG Metall. Im folgenden findet ihr einige wichtige Regelungen dieser Verträge.
"Wer verdient schon, was er verdient?"
Euer Verdienst ist im Tarifvertrag Ausbildungsvergütung gereglt. Aktuelle Zahlen findet ihr bei in der Tarifdatenbank der IG Metall.
Übernahme nach der Ausbildung ...
... ist bei uns in der Metall- und Elektroindustrie im "Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung" geregelt:
"Auszubildende werden [...] nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung für mindestens 6 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen [...]."
Urlaub, Arbeitsmittel, etc.
Daß Eure Arbeitmittel für die Ausbildung kostenlos sind und Ihr 30 Tage Urlaub habt, ist im "Manteltarifvertrag für Auszubildende" geregelt.
Letzte Änderung: 23.08.2010