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Recht auf Bildungsurlaub?
Leider gibt es in Baden Württemberg kein generelles Recht auf Bildungsurlaub. In anderen Bundesländern haben es die KollegInnen da schon besser. Dort gibt es ein Anrecht auf Sonderurlaub bis zu 14-Tagen.
In BaWü gibt es das Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt. Dies gilt auch für Jugendgruppenleiter.
Letzte Änderung: 24.04.2008