Raumtemperatur im Büro

11.03.2004 Der klagende Arbeitgeber verlangt vom beklagten Vermieter in den angemieteten Büroräume dafür Sorge zu tragen, dass sich die Räume, in denen seine Beschäftigten arbeiteten,

sich nicht über 26° C aufwärmten bzw. bei höheren Temperaturen die Innentemperatur mindestens 6 ° C unter der Außentemperatur bleibt.
Die Klage vor dem Landgericht war erfolgreich. Die beklagte Vermieterin, so entschied das Gericht, sei verpflichtet, in den Büroräumen zu gewährleisten, dass bei der Außentemperatur von bis zu 32 ° C die Innentemperatur 26° C nicht übersteigt.

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 25.03.2003 - 3 O 411/01 - rk. in AiB 2003, 752 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007