Inline-Skating

01.03.2004 Beim Inline-Skating handelt es sich nicht um eine gefährliche Sportart,

bei deren Ausübung eine Entgeltfortzahlung nicht in Betracht kommt.

LAG Saarland, Urteil vom 2.7.2003 - 2 Sa 147/03 in NZA 2003, 1404

Letzte Änderung: 31.10.2007