Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld

01.03.2004 Kurzarbeitergeld kann für längstens sechs Monate bezogen werden, § 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III.

Unter Bezugnahme auf die sog. Kurzarbeitergeldverordnung vom 22.12.2003 kann die Bezugsdauer in der Zeit vom 1. Januar 2004 - 30.6.2005 auf 15 Monate und in der Zeit vom 1.7.2005 bis zum 30.06.2006 auf 12 Monate verlängert werden.
Diese Verordnung ist am 1.1.2004 in Kraft getreten.

BGBL I vom 24.12.2003, S. 2828

Kosten bei auswärtiger Berufsschule

Die Parteien streiten über die Kosten einer Internatsunterbringung aus Anlass der Teilnahme am Unterricht einer auswärtigen staatlichen Berufsschule. Zwischen den Parteien besteht ein Berufsausbildungsverhältnis.

Streitig war die Übernahme der Kosten für die Unterbringung aus Anlass der Übernachtung im Internat während der Zeit des Blockschulunterrichts. Die Klage blieb erfolglos, da nach Ansicht des BAG aus dem dualen System der Berufsausbildung nach dem BBiG folge, dass die Kosten aus Anlass der Teilnahme am auswärtigen Berufsschul-Blockunterricht, die nicht auf Veranlassung des Ausbilders erfolgt, der Auszubildende zu tragen hat.

BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 6 AZR 486/00 in NZA 2003, 1403 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007