Arbeitskleidung
Beschäftigte haben daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, auf Arbeitgeberveranlassung in das Eigentum der Beschäftigten übergehen.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001 - 13 Sa 1804/99, rkr. in DB 2001, 2405Letzte Änderung: 31.10.2007