Schaffung eines Computerprogramms
Wird ein Computerprogramm von einem Beschäftigten in Wahrnehmung seiner betrieblichen Aufgaben geschaffen, kommt ein Anspruch auf Arbeitnehmervergütung grundsätzlich nicht in Betracht.
BGH, Urteil vom 24.10.2000,
X ZR 72/98 in DB 2001, 1144
Letzte Änderung: 16.12.2008