Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
Beide Antragsteller sind Mitglieder des 3-köpfigen Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses. Der Arbeitgeber lehnt mangels Erforderlichkeit der Schulung die Zahlung des Lohnes und die Übernahme der Seminarkosten ab.
Das LAG entschied, dass Wirtschaftsausschuss-Mitglieder, die gleichzeitig Betriebsratsmitglieder sind, verlangen können, von den Schulungskosten freigestellt zu werden, wenn in einer Schulung Grundkenntnisse für
Wirtschaftsausschuss-Mitglieder vermittelt werden.
Letzte Änderung: 31.10.2007