Wirtschaftsausschuss-Mitglieder

02.01.2002 Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Schulungskosten für ein Seminar des DGB Bildungszentrums e.V. zum Thema "Wirtschaftliche Informationen im Betrieb".

Beide Antragsteller sind Mitglieder des 3-köpfigen Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses. Der Arbeitgeber lehnt mangels Erforderlichkeit der Schulung die Zahlung des Lohnes und die Übernahme der Seminarkosten ab.
Das LAG entschied, dass Wirtschaftsausschuss-Mitglieder, die gleichzeitig Betriebsratsmitglieder sind, verlangen können, von den Schulungskosten freigestellt zu werden, wenn in einer Schulung Grundkenntnisse für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder vermittelt werden.

LAG Hamm, Beschluss vom 13.10.1999, 3 TaBV 44/99, rkr. in AiB 2001, 609 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007