Sozialplan und Firmentarifvertrag

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16.07.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wegen der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Voraus gegangen war der Abschluss eines Tarifvertrages über einen Sozialplan zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Gewerkschaften. Die Klage selbst war aus anderen Gründen nicht erfolgreich. Unabhängig davon entschied das BAG, dass die Tarifvertragsparteien sehr wohl befugt sind, einen sozialplan-ähnlichen Tarifvertrag abzuschließen. Die §§ 111, 112 BetrVG schränken die Befugnis von Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines Tarifvertrages mit sozialplanähnlichem Inhalt nicht ein.

BAG Urteil vom 06.12.2006 - 4 AZR 798/05 - DB 2007, 1362 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007