Betriebsrat und Zeitarbeit
Angesichts der zunehmenden Zeitarbeit und der damit verbundenen Risiken für die Stammbelegschaften sollten Betriebsräte alles tun, um den Einsatz von Beschäftigten aus der Leiharbeit zu ordnen und jedem Wildwuchs in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Riegel vorschieben. Das BetrVG liefert hierfür eine ganze Reihe von Handlungsmöglichkeiten. Werden in solch einem Fall Beschäftigte in der Leiharbeit auch noch entsprechend beteiligt und über die betriebspolitischen Ziele informiert, können beide Seiten nur gewinnen. Schwieriger wird es dann nur für den Arbeitgeber, der die Leiharbeit für sich nutzt.
Weitere Hinweise in AiB 2007, 283 ff
Letzte Änderung: 31.10.2007