Firmentarifvertrag

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14.07.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

In einzelnen Fällen vereinbaren die IG Metall und der Arbeitgeberverband bzw. der einzelne Arbeitgeber vom Flächentarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen in einem Firmentarifvertrag. Die abweichende tarifliche Regelung ist im Idealfall befristet und endet nach Zeitablauf ohne Nachwirkung. Auf die Arbeitsverhältnisse gelten dann nebeneinander der Verbandstarifvertrag und der Firmentarifvertrag. Man spricht von einer Tarifkonkurrenz. Der Vorrang eines Haus- bzw. Firmentarifvertrag ist jedoch immer auf dessen Laufzeit beschränkt. Die durch einen Haustarifvertrag verdrängten Regelungen eines Verbandstarifvertrags leben nach Fristablauf bzw. Kündigung wieder auf und entfalten so wieder ihre volle Normwirkung.

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.02.2007 - 5 Sa 328/06 - rkr. - DB 2007, 948

Letzte Änderung: 31.10.2007