Eingliederungsmanagement

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14.07.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) besteht die Notwendigkeit betriebliches Eingliederungsmanagement zu betreiben. Dazu kann auch die Aufstellung eines formalisierten Verfahrens notwendig sein. Die Betriebsparteien streiten hierbei i.d.R. um die Errichtung der Einigungsstelle. Jetzt entschied ein LAG, dass die Zuständigkeit der Einigungsstelle in dieser Frage die Einigungsstelle selbst zu klären hat. Also: Die Einigungsstelle ist einzusetzen, da bis zur höchstrichterlichen Entscheidung unentschieden bleibt, ob die Einigungsstelle selbst für ein solches Verfahren zuständig ist.

LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.12.2006 - 6 Ta BV 14/06 - rkr. - DB 2007, 924

Letzte Änderung: 31.10.2007