JAV-Übernahme
Die Weiterbeschäftigungspflicht (§ 78a Abs. 2 BetrVG) setzt das Bestehen eines freien Dauerarbeitsplatzes im Ausbildungsbetrieb voraus.
BAG Beschluss vom 15.11.2006 - 7 ABR 15/06 - DB 2007, Heft 15, X.
Letzte Änderung: 31.10.2007