Betriebsratssitzung

13.07.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat kann die mitgeteilte Tagesordnung in der Betriebsratssitzung nur ändern, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt einen weiteren oder anderen Beratungspunkt in der Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen. Andernfalls sind gefasste Betriebsratsbeschlüsse nicht wirksam.

BAG Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05 - DB 2007, 696

Letzte Änderung: 31.10.2007