Tatort Betrieb - Psychische Belastungen

'Tatort Betrieb' - Eine Aktion der IG Metall

28.12.2001 Erfolgreich läuft die Aktion "Tatort Betrieb" mit dem Thema "Psychische Belastungen".

Ebenso erfolgreich arbeiten hier Betriebsräte in den meisten Fällen mit den Verantwortlichen der Arbeitgeberseite zusammen. Unverständlicherweise vertritt der Arbeitgeberverband Südwestmetall die Auffassung, dass der Betriebsrat keine oder nur eine eingeschränkte Mitbestimmungsmöglichkeit habe und dass der Arbeitgeber bei den einzusetzenden Erhebungsverfahren für die erforderliche Gefährdungsbeurteilung alleine entscheiden könne. Dem ist nicht so. Das LAG Ba-Wü entschied anders. Angesichts der Tatsache, dass hinsichtlich eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG unterschiedliche Auffassungen vertreten, sei im Streitfall eine Einigungsstelle zu bilden.

LAG Ba.-Wü., Beschluss vom 04.05.1999 - 14 TaBV 3/99

Das LAG Hamburg hat ebenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einzelnen Regelungsgegenständen des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung bestätigt.

LAG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2000 - 7 TaBV 3/98, in NZA-RR 2001, 190 ff., nicht rkr.

Letzte Änderung: 31.10.2007