Befragung per e-mail

13.12.2001 Auf Veranlassung der Konzernmutter aus den USA hat ein Arbeitgeber eine elektronische Mitarbeiterbefragung angeordnet.

Die Zustimmung des Betriebsrates lag nicht vor. Die hiesige Arbeitgeberin hat nunmehr einseitig die Befragungsaktion durchgeführt, woraufhin der Gesamtbetriebsrat den Un-terlassungsanspruch geltend gemacht hat. Der Antrag war erfolgreich. Das Gericht entschied, dass auch bei einer von der im Ausland ansässigen Konzernmutter durchgeführte und gesteuerte Befragungsaktion sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 94 Abs. 1 BetrVG besteht. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Arbeitgeberin die Befragungsaktion im Zweifel durch eine Entscheidung der Einigungsstelle durchführen können.

Hessisches LAG, Beschluss vom 05.07.2001, 5 TaBV 153/00, rkr., in DB 2001, 2254 f.

Letzte Änderung: 31.10.2007