(Un)gleichheit

16.03.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal betont, dass im Bereich des Arbeitslebens nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Beschäftigte unter dem Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) stehen. Vor diesem Hintergrund schütze das Grundgesetz auch die Interessen der Beschäftigten an zumutbaren Arbeitsbedingungen. Gleichwohl wird vom Gericht betont, dass einzelne Beschäftigte sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befinden. Dies gelte nicht nur beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, sondern gilt auch im bestehenden Arbeitsverhältnis. Betont wird, dass die Arbeitsvertragsparteien in einem ungleichen wirtschaftlichen Kräfteverhältnis bestehen. Der einzelne Beschäftigte sei typischerweise ungleich stärker auf sein Arbeitsverhältnis angewiesen als der Arbeitgeber auf die einzelnen Beschäftigten.

BVerfG (2. Kammer des 1. Senats), Beschluss vom 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007