Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

14.03.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin den Betriebsrat über die Erhöhung der AT-Zulagen schriftlich Auskunft erteilen muss. Der Betriebsrat war in allen Instanzen erfolgreich. Nach Auffassung des BAG genügt für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Betriebsratsaufgaben und die Wahrung von Mitbestimmungsrechten. Regelungen über AT-Zulagen sind immer (dann) mitbestimmungspflichtig, sofern es sich um eine kollektive Regelung handelt. Der Unterrichtungsanspruch wird in diesem Fall auch nicht durch das Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 BetrVG) verdrängt.

BAG Beschluss vom 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 - DB 2007, 174 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007