Zeitkonten-Guthaben
wenn ein im Rahmen tarifgemäßer flexibler Arbeitszeit vor Ablauf eines Ausgleichszeitraums entstandener Plus-Stunden-Saldo durch Bezahlung ausgeglichen wird.
Das BAG entschied, dass auf Auszahlung von Zeitkonten vor Ablauf des Ausgleichszeitraums keine Mehrarbeitszuschläge zu leisten sind.
BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 596/99 in DB 2001, 1620 f.
Letzte Änderung: 31.10.2007