Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
Sind in einer anderen Betriebsabteilung geeignete Arbeitsplätze vorhanden, aber mit anderen Beschäftigten besetzt, so muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsplatz durch Umsetzung und notfalls durch Kündigung freimachen.
Nur dies wird dem Schutzzweck der Kontinuität des Betriebsratsmandats gerecht. Die Pflicht des Arbeitgebers für das betroffene Betriebsratsmitglied, einen Arbeitsplatz zu schaffen, bedeutet auch keine unzulässige
Privilegierung der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger.
Letzte Änderung: 31.10.2007