Mitbestimmung bei Verschmelzung von ...

01.02.2007 ... Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten

Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Artikel 16 dieser Richtlinie regelt die Auswirkungen einer solchen grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen. Das Gesetz soll die in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften erworbenen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer erhalten und sichern.

Letzte Änderung: 31.10.2007