Gesetz zur Änderung des ...

01.02.2007 ... Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze - Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Mit dieser Gesetzesänderung wird das Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Pensions-Sicherungsverein aG (PSVaG) vollständig auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Außerdem wurden im Rahmen des Verfahrens verschiedene andere Gesetze geändert. Zukünftig werden z.B. als Entgeltumwandlung organisierte Betriebsrenten in die Berechnung des Insolvenzgeldes einbezogen. Ferner wurde u.a. der Vermittlungsgutschein um ein Jahr verlängert (SGB III), Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vollzogen (AGG, Streichung § 10 Abs. 6 und 7), die Einbeziehung der Dachdecker ins Saison-Kurzarbeitergeld beschlossen sowie die Nicht-Berücksichtigung der "Ein-Euro-Jobs" bei der Berechnung der Rentenhöhe bzw. -steigerung. Im Bereich des SGB II wurden mehrere, in Folge des SGB-II-Änderungsgesetzes nötige Korrekturen auf den Weg gebracht: U.a. werden unter 25-jährige Kinder, die nach der letzten Gesetzesänderung wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören, nun auch bei der Berechnung des befristeten Zuschlags nach ALG I-Bezug berücksichtigt. Wesentliche Teile des Gesetzes traten am 12.12.2006 in Kraft. Außerdem wurde das Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007 in diesem Verfahren verabschiedet, das zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist.

Letzte Änderung: 31.10.2007