Verlängerung Kurzarbeitergeld

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18.12.2024 Gemeinsame Pressemitteilung der IG Metall Baden-Württemberg und des DGB Baden-Württemberg

IG Metall und DGB begrüßen angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

  • Beschäftigte an Bord halten, Arbeitslosigkeit vermeiden

Stuttgart. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll, wie von der rot-grünen Bundesregierung angekündigt, von zwölf auf 24 Monate verlängert werden. Das will das Bundeskabinett heute beschließen. Die Neuregelung gilt für das gesamte kommende Jahr. Die IG Metall Baden-Württemberg und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich. Sie hatten sich für eine Verlängerung der Bezugsdauer eingesetzt.

Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall Baden-Württemberg:
"Die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld ist angesichts der aktuellen Herausforderungen ein wichtiger Schritt. Ich erwarte nun, dass die Arbeitgeber dieses Instrument bei wirtschaftlichen Problemen nutzen, anstelle Personal abzubauen, welches sie angesichts der demographischen Entwicklung und Fachkräfteengpässen in Zukunft benötigen werden.

Klar ist aber auch, dass damit in erster Linie Zeit gekauft wird. Diese muss genutzt werden, um Investitionen in Zukunftsprodukte und -märkte zu tätigen und dies durch eine beherzte Wirtschafts- und Industriepolitik massiv zu unterstützen. Zudem muss es besser als in der Vergangenheit gelingen, den Bezug von Kurzarbeitergeld mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen zu verbinden."

Kai Burmeister, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg:
"Es ist immer besser, Beschäftigung zu sichern als Arbeitslosigkeit zu finanzieren: für die Menschen selbst wie auch für die Betriebe. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung im Interesse der Beschäftigten aktiv geworden ist und die mögliche Bezugsdauer auf 24 Monate verlängert hat. In Baden-Württemberg erleben wir einen deutlichen Anstieg der angezeigten Kurzarbeit. Dieser Trend dürfte angesichts der flauen Konjunktur in den baden-württembergischen Kernbranchen Automobil und Maschinenbau anhalten. Hiervon gehen alle Experten aus.

Damit mehr Betriebe das Instrument Kurzarbeit nutzen können, hätten wir uns allerdings eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen gewünscht. Wie in der Corona-Pandemie wäre es sinnvoll, dass Betriebe bereits Kurzarbeit anmelden können, wenn zehn Prozent ihrer Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sind und nicht erst 30 Prozent."

Hintergrund:

Seit Juli steigen die Anzeigen für Kurzarbeit im Südwesten deutlich. Im Oktober hatten laut Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg 950 Betriebe für insgesamt 23.050 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Endgültige Zahlen für den November liegen noch nicht vor.

Letzte Änderung: 17.12.2024