Elterngeld und Elternzeit
Bundestag und Bundesrat haben zum 1. Januar 2007 die Einführung des Elterngeldes beschlossen; gleichzeitig wurde das bisherige Bundeserziehungsgeld teilweise außer Kraft gesetzt. Nachfolgende Stichworte zu Fragen des Elterngeldes wie: wer ist anspruchsberechtigt, was ist die Anspruchshöhe, was ist der Bemessungszeitraum, was bedeutet Bonusregelung, Auswirkung auf die Steuer, gilt dies auch bei Teilzeitarbeit, und wie lange wird das Elterngeld bezahlt, sind im Extranet der IG Metall beschrieben. Weitere Fragen wie: Anspruch auf Elternzeit, die Antragstellung, Erholungsurlaub während der Elternzeit, Kündigungsschutz sowie die sachliche Rechtfertigung von befristeten Arbeitsverträgen für die Dauer der Elternzeit anderer Beschäftigten regelt dies Gesetz ebenso.
BGBl I 2006, 2748 ff
Letzte Änderung: 31.10.2007