Konzernbetriebsrat

29.01.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Ein Konzernbetriebsrat kann auch dann gebildet werden, wenn die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und in der Bundesrepublik keine Teilkonzernspitze besteht.

ArbG Hamburg - Beschluss vom 19.07.2006 - 18 BV 11/06 - AuR 2006, 413

Letzte Änderung: 31.10.2007