Konzernbetriebsrat
Ein Konzernbetriebsrat kann auch dann gebildet werden, wenn die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und in der Bundesrepublik keine Teilkonzernspitze besteht.
ArbG Hamburg - Beschluss vom 19.07.2006 - 18 BV 11/06 - AuR 2006, 413
Letzte Änderung: 31.10.2007