Schichtplan und Mitbestimmung
Die vorübergehende Verkürzung der in einem Schichtplan vorgesehenen täglichen Arbeitszeit unterfällt auch dann dem Mitbestimmungrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2,3 BetrVG wenn die Höhe der Vergütung unverändert bleibt.
BAG Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 14/05 - NZA 2006, 1240
Letzte Änderung: 31.10.2007