Betriebsversammlung

28.01.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kam es zum Streit über die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt sei im Vorfeld einer Betriebsversammlung die Beschäftigen zu befragen, ob sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen wollen. Unmittelbare Vorgesetzte, insbesondere die Schichtführer hatten die Beschäftigten einzeln befragt und sich die von den Beschäftigten gegebenen Antworten auf Listen notiert. Das Arbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber es zu unterlassen hat im Vorfeld einer Betriebs-versammlung Beschäftigte einzeln zu befragen, ob sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen wollen oder nicht. Dies gelte auch dann, wenn die Befragung der Planung der Produktion diene.

ArbG Bremen - Beschluss vom 7.12.2005 - 7 BV 68/05 - rkr. - AiB 2006, 756 f

Letzte Änderung: 31.10.2007