Sperrzeit bei Kündigung/...
Die Parteien streiten über den Eintritt einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Das Arbeitsverhältnis wurde durch Aufhebungsvertrag im Juli 2003 zu Ende November 2003 beendet. Der Beschäftigte erhielt nach dem Vertrag eine Abfindung und wurde im übrigen unter Fortzahlung der monatlichen Vergütung für die verbleibende Zeit des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt. Nach der Auflösungsvereinbarung erfolgte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis geltenden ordentlichen Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betriebsbedingten Gründen. Die Bundesagentur hat eine Sperrzeit zu Unrecht verhängt. Nach Meinung des BSG war objektiv ein wichtiger Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorhanden. Der Beschäftigte konnte sich auf einen wichtigen Grund berufen, da ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung gedroht hat und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zuzumuten war.
BSG Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 - DB 2006, 2521 ff
Letzte Änderung: 31.10.2007