Urlaub, Anrechnung der Freistellung
Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die festlegt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall der Kündigung freistellen darf und dass diese Zeit auf den Resturlaub angerechnet wird, sei keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB. Eine solche Klausel sei nicht zu beanstanden.
LAG Köln - Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05 - BB 2006, 2137
Letzte Änderung: 31.10.2007