Tipps für Ferienbeschäftigte

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03.08.2023 Was beim Ferienjob zu beachten ist. Ferien sind nicht nur eine gute Gelegenheit, um auszuspannen, sondern auch, um die eigenen Finanzen aufzubessern.

Ein Ferienjob eignet sich gut dafür, aber es gibt einige Regeln zu beachten. Wir erklären, welche das sind.

Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit - viele nutzen die Wochen, um mit einem Ferienjob Geld zu verdienen. Ob Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob es sich um eine Dauerbeschäftigung oder einen Aushilfsjob handelt. Was Ihr noch beachten müsst, wenn Ihr einen Ferienjob ausübt, erfahrt Ihr hier Link

Zum Beispiel:

  • Gelten bei einem Ferienjob Tarifverträge auch für mich?
  • Muss ich wegen eines Ferienjobs Sozialabgaben und Steuern zahlen?
  • Hat ein Ferienjob Auswirkungen auf mein BAföG?
  • 49-Euro-Ticket zählt nicht zum Verdienst im Minijob

und viele weitere Infos.

Und auch als Ferienjobber lohnt es sich IG Metall-Mitglied zu werden.
Schon gewusst? Nach dem Ferienjob zahlen Schüler und Studierende nur einen geringen Beitrag.

Der IG Metall-Monatsbeitrag für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ohne Erwerbseinkommen aus Beschäftigung beträgt 2,05 Euro - für Studierende im dualen Studium und Werkstudenten ein Prozent des monatlichen Bruttoentgeltes.

Wir überprüfen Praktikums- und Arbeitsverträge, beraten zu Themen wie Studienfinanzierung, Nebenjobs sowie Einstiegsgehälter und bieten kostenfreie Seminare zu Berufseinstieg und Zeitmanagement. Damit man seine Rechte kennt und gut ins Arbeitsleben startet.

Die Hochschulinformationsbüros Link oder Campus Offices der IG Metall vor Ort bieten zudem nützliche Infos rund um das Praktikum, den Nebenjob oder den Berufseinstieg und ermöglichen den vernetzten Austausch zwischen den Studierenden.

Letzte Änderung: 01.08.2023