Entgelt und Altersteilzeit / Freistellungsphase

27.11.2006 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Die Parteien streiten über die Höhe, des in der Freistellungsphase im Altersteilzeitverhältnis zu zahlendem Entgelt. Es galt die Vergütungs-gruppe BAT VIa, Abgruppierung auf BAT Vb. Noch während der Arbeitsphase Blockmodell erfolgte die Abgruppierung. Auch in der Freistellungsphase zahlt die Arbeitgeberin nur nach der herabgesenkten Vergütungsgruppe. Die Klage war erfolgreich. Das BAG entschied, dass sich die Altersteilzeit-Vergütung während der Freistellungsphase nach der in der Arbeitsphase erzielten Vergütung zu richten habe. Denn die in der Freistellungsphase zu zahlende Ver-gütung sei die Gegenleistung für die in der Arbeitsphase geleistete Vorarbeit.

BAG Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - DB 2006, 1167 ff

Letzte Änderung: 31.10.2007