Ratgeber Elterngeld

Familie

08.09.2021 Elternzeit, Elterngeld (Plus), Partnerschaftsbonus - die wichtigsten Infos im Überblick

Eltern wollen ausreichend Zeit mit ihren Kindern verbringen. Dabei helfen staatlich geregelte Ansprüche auf Elternzeit, Elterngeld oder Partnerschaftsbonus. Was es mit diesen Ansprüchen auf sich hat und was zu beachten ist, erklären wir in dieser Übersicht.

Elternzeit

Die Elternzeit ist eine Auszeit für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum kein Entgelt. Ausnahme ist, wenn Eltern im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Die Voraussetzungen für Elternzeit sind, dass die Eltern ihr Kind überwiegend selbst betreuen, in einem Haushalt zusammenleben und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eltern, deren Kind ab dem 1. September 2021 geboren wird, können sogar bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für unverheiratete Paare.

Über Beginn und Dauer der Auszeit entscheiden allein die Eltern. Sie können gleichzeitig oder versetzt in Elternzeit gehen, sie können die drei Jahre am Stück nehmen oder verteilen. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die ersten zwölf Monate müssen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden
  • Die restlichen 24 Monate bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres
  • Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers in drei Phasen aufgeteilt werden

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht. Voraussetzungen sind, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit dem Kind zusammenleben, es selbst betreuen und keiner oder keiner vollen Berufstätigkeit nachgehen. Ein Elternteil kann maximal für 12 Monate Elterngeld beziehen, teilen sich die Elternteile die Zeit auf, kann sich die Dauer auf bis 14 Monate verlängern.

Die Höhe des Elterngelds liegt normalerweise bei 65 Prozent des ermittelten Nettoverdienstes vor der Geburt des Kindes. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1800 Euro. Beziehen Beschäftigte Elterngeld und haben gleichzeitig ein Einkommen, wird beides miteinander verrechnet.

Während des Bezugs von Elterngeld beläuft sich die maximale Höchstarbeitszeit pro Woche auf 30 Stunden beziehungsweise 32 Stunden, wenn das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde. Link 2 - Neue Regeln beim Elterngeld

Elterngeld Plus

Seit den Neuregelungen im Jahr 2015 lässt das Elterngeld nun deutlich komfortabler "strecken". Damit sind Eltern nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell flexibler. Eltern können jetzt wählen zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus.

Elterngeld Plus bedeutet: Die Eltern bekommen pro Monat nur das halbe Elterngeld, dafür aber doppelt so lange. Beispiel: Vater und Mutter teilen sich die Elternzeit im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Sie haben Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus.

Wichtig: Wenn Beschäftigte nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Gleichzeitig kann man das Elterngeld Plus doppelt so lange bekommen. Dadurch können Beschäftigte sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten.

Ab wann sich das lohnt, lässt mit dem Elterngeldrechner Link 3 ausrechnen.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Partner gleichzeitig vier Monate in Elternzeit gehen und in Teilzeit arbeiten, dann erhalten sie einen Partnerschaftsbonus. Die Bezugsdauer des Elterngeld Plus verlängert sich um bis zu vier Monate. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende.

Entscheidend für den Erhalt des Partnerschaftsbonus ist allerdings, dass die Elternteile bestimmte Vorgaben bei der Wochenarbeitszeit nicht über- oder unterschreiten:

  • Geburt des Kindes bis zum 1. September 2021: mindestens 25, maximal 30 Wochenstunden
  • Geburt des Kindes ab dem 1. September 2021: mindestens 24, maximal 32 Wochenstunden

Der Partnerschaftsbonus lässt sich vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen. Eltern können ihn auch dann beziehen, wenn Sie ansonsten nur Basiselterngeld bekommen. Der Partnerschaftsbonus wird wie das Elterngeld Plus berechnet und kann sich, je nach Einkommen vor der Geburt, pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich belaufen.

Was müssen Eltern bei der Beantragung von Elternzeit beachten?

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Ausnahme: Anträge, die nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gestellt werden. Sie müssen dem Arbeitgeber spätestens 13 Wochen vor dem Start in die Elternzeit vorliegen.

Wenn die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen soll, gilt für Mütter, Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber zu beantragen. Väter hingegen sollten spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Elternzeit einreichen.

Beide Elternteile sollten sich unbedingt die Anmeldung der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Dieser ist dazu verpflichtet.

Wie man Elterngeld beantragen kann

Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle vor Ort beantragt werden. Damit Eltern die richtige Elterngeldstelle ausfindig machen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Suchportal Link 4 eingerichtet. Für den Antrag muss das passende Formular des jeweiligen Bundeslandes genutzt werden.

In einigen Bundesländern kann das Elterngeld inzwischen digital beantragt werden, in anderen Bundesländern über ein Formular.

Checklisten, Musteranträge für Elternzeit und vieles mehr finden Mitglieder und werdende Eltern in unserer Elternmappe Link 5.

Letzte Änderung: 08.09.2021