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11.08.2008 Der TV vom 15.04.2008 regelt die Möglichkeit, durch freiwillige Betriebsvereinbarung den tariflichen Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Abhängigkeit vom wirtsch.Ergebnis zu verändern.
Kfz: Zusatzvereinb. 13. Monatseinkommen: Mehr
11.08.2008 Abschluss: 15.04.2008. Ziel dieser Vereinbarung ist es, im baden-württembergischen Kfz-Gewerbe bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Kfz: Beschäftigungsschutzabkommen: Mehr
01.01.2002 Abschluss: 06.02.1997 - Die Vereinbarung regelt den Einsatz und die Bezahlung für Service-Techniker im Kfz-Handwerk Baden-Württemberg Kfz: Service-Techniker: Mehr
01.01.2002 Abschluss: 07.07.1993 - Der TV ist gekündigt und seit 01.03.2008 in Nachwirkung - Er regelt Rahmenbedingungen für Azubis - Nicht: Breisgau-Hochschwarzw., Emmendingen, Lörrach, Ortenau,
Freiburg Kfz: Rahmentarifvertrag Azubis: Mehr