Fahrzeugbau: Gehaltsabkommen

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02.05.2002 Abschluss: 02.05.2002 - Der Tarifvertrag ist gekündigt und seit dem 01.04.2002 in Nachwirkung - Er regelt die Gehälter im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Baden-Württemberg

Letzte Änderung: 09.06.2008

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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