Sägeindustrie: Betriebl. Sonderzahlung

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01.01.2002 Abschluss: 27.04.1998 - Dieser Tarifvertrag regelt die Grundsätze des 13. Monatseinkommens für alle Angestellten, Arbeiter/innen, einschließlich Meister und Auszubildende

Letzte Änderung: 05.06.2008

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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