MB-FWT: TV Entgeltumwandlung 2003

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01.10.2003 Abschluss: 1.10.2003 - Der Tarifvertrag regelt die Bedingungen der "geförderten" u. "ungeförderten" Entgeltumwandlung für Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte u. Auszubildende inkl. Anlernlinge.

Letzte Änderung: 25.02.2019

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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