MB-FWT: Urlaubsabkommen Metallhandwerk

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24.01.2006 Abschluss: 24.01.2006 - Im Urlaubsabkommen sind unter anderem Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer und Urlaubsvergütung für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte geregelt.

Letzte Änderung: 25.02.2019

Rechtlicher Hinweis

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall.

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