Euro

17.07.2001 Ab dem 01. Januar 2002 gilt eine neue Zeitrechnung. Im Januar 2002 gilt als Preis für alle Waren, Güter und Dienstleistungen der "Euro" (1 Euro = DM 1,956).

Dies gilt auch für Löhne und Gehälter - also für alle Geldwerte aus
Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem Arbeitsvertrag. Umrechnungen werden erforderlich. Hinweise für die Umrechnung enthält für die Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag Euro vom 30. Juni 1998.

In Baden-Württemberg bedeutet dies, dass kaufmännisch auf zwei nach Komma-Stellen gerundet wird. Das aktuelle Abkommen für Löhne und Gehälter enthält bereits die kaufmännisch gerundeten Geldbeträge. Selbstverständlich kann betrieblich auch darum gestritten werden, ausschließlich nach oben, z.B. in 10 oder 5 Cent-Schritten zu runden (so z.B. beim Tarifvertrag Auslösung und Fahrtkosten).

Letzte Änderung: 31.10.2007