IG Metall Pressemitteilung 24/2015

IG Metall - Pressemitteilung

24.02.2015 Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie: Beschäftigte erhalten 3,4 Prozent mehr Geld, Altersteilzeit wird fortgesetzt, Weiterbildung finanziell gefördert - BILDER - SWR

Böblingen. Die Tarifvertragsparteien in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie haben sich in der Nacht zum 24. Februar in der vierten Verhandlung auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Entgelte für die rund 800 000 Beschäftigten in der Branche vom 1. April 2015 um 3,4 Prozent, zudem wurde eine Einmalzahlung von insgesamt 150 Euro vereinbart. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2016.

Außerdem gilt ab 1. April 2015 ein neuer Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente, der auch in Zukunft vier Prozent der Beschäftigten den vorzeitigen Ruhestand ermöglicht. Die neue Altersteilzeit wird an die neue Rentengesetzgebung 63/45 angepasst, untere Entgeltgruppen profitieren von höheren Aufstockungsbeträgen.
Beschäftigte, die sich während ihres Arbeitslebens persönlich weiterbilden wollen, haben künftig nicht nur einen Anspruch auf Freistellung für Bildung, sondern in Absprache der Betriebsparteien auch auf finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahme analog zur Altersteilzeit.

IG Metall - PK

Roman Zitzelsberger, IG Metall-Bezirksleiter und Verhandlungsführer in Baden-Württemberg, bezeichnete das Tarifergebnis nach dem Verhandlungsmarathon bis zum frühen Dienstagmorgen als "zufriedenstellenden Kompromiss: Wir sind mit der festen Überzeugung angetreten, ein belastbares Ergebnis für alle drei Forderungen der IG Metall zu finden - das ist mit dem heutigen Abschluss gelungen."

Die Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen beteilige die Beschäftigten angemessen an den Gewinnen der Unternehmen und sorge dafür, dass sie real mehr Geld in der Tasche haben. "Damit ist auch sichergestellt, dass der derzeit wichtigste Konjunkturmotor privater Konsum weiterhin auf Touren bleibt", betonte Zitzelsberger.

Als entscheidenden Erfolg verbuchte er, dass es gelungen sei, die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber zu den qualitativen Themen Alters- und Bildungsteilzeit aufzulösen.

"Südwestmetall hat sich mit seinen Vorstellungen zur Halbierung der Ansprüche auf Altersteilzeit nicht durchgesetzt, das hat uns allerdings viel Energie gekostet."

Wie bisher können auch künftig vier Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens in Altersteilzeit gehen, "und wie bisher steht dieses Instrument nicht nur Belasteten, sondern allen Beschäftigtengruppen offen", so Zitzelsberger.

Mit dem neuen Tarifvertrag sei es nicht nur gelungen, Altersteilzeit langfristig abzusichern und ein Auslaufen Ende März 2015 zu verhindern, sondern zudem einen Anschluss an die neue Rentengesetzgebung 63/45 herzustellen.
"Angesichts der hohen Abschläge und des weiter sinkenden Rentenniveaus ist dies eine extrem wichtige Regelung, die es Beschäftigten ermöglicht nach erbrachter Lebensleistung im Beruf in Würde und abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen."

Auch beim Thema Qualifizierung und dem Einstieg in eine geförderte Bildungsteilzeit habe die IG Metall große Fortschritte erzielt. Obwohl sich die Arbeitgeber monatelang der Finanzierung von persönlicher Weiterbildung widersetzt haben, ist es gelungen, ein entsprechendes Modell tarifvertraglich zu beschreiben. Für An- und Ungelernte sieht der Tarifvertrag vor, auf Basis eines festgestellten Bedarfs Programme für berufsqualifizierende Abschlüsse anzubieten. "Beides stärkt die Position unserer Betriebsräte und ist ein wichtiger Schritt, um bei Weiterbildungen Chancengleichheit herzustellen und die Aufstiegsmöglichkeiten für alle Beschäftigten zu verbessern", sagte Zitzelsberger.

Ohne den Druck von 273 000 Metallerinnen und Metallern, die seit Ablauf der Friedenspflicht an Warnstreiks, Kundgebungen und Frühschluss-Aktionen teilgenommen haben, wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen. Zitzelsberger: "Für das herausragende Engagement möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Diese Entschlossenheit hat den Durchbruch erst ermöglicht."

Am heutigen Dienstag kommt die Große Tarifkommission in Böblingen zusammen, um über das erzielte Ergebnis zu beraten. Eine abschließende Tarifkommissions-Sitzung findet nach Beratungen in den Betrieben in den nächsten 14 Tagen statt.

Altersteilzeit langfristig abgesichert

  • IG Metall und Südwestmetall haben den Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) in abgeänderter Form wieder in Kraft gesetzt, der neue Vertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2021 gekündigt werden.
  • Die 4-Prozent-Quote bleibt erhalten. Altersteilzeit kann in unverblockter, verblockter (Arbeits- und Freistellungsphase) sowie als neue Form ausgleitend genommen werden.
  • Wer durch Nachtschicht, Wechselschicht oder Arbeitsumgebung besonders belastet ist, hat ab dem vollendeten 58. Lebensjahr vorrangig Anspruch auf eine Altersteilzeit von bis zu fünf Jahren. Dieser Vorrang gilt für 3 Prozent der Beschäftigten. Die Zahl der Belastungsjahre als Voraussetzung für den ATZ-Zugang wurden um drei bis vier Jahre reduziert.
  • Beschäftigte ohne diese Belastungsmerkmale haben ab dem 61. Lebensjahr Anspruch auf eine bis zu vierjährige Altersteilzeit. Bei einer verbindlichen Finanzierungszusage für die geförderte Weiterbildung kann dieses Anspruchsvolumen auf 1,5, beziehungsweise auf zwei Prozent begrenzt werden.
  • Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen profitieren von höheren Aufstockungsbeträgen.
  • Per Betriebsvereinbarung kann weiterhin ein sechsjähriges ATZ-Modell mit abweichenden Quoten vereinbart werden, dies entspricht schon heute der gängigen Praxis.
  • Ebenfalls können Teile der Quote von vier Prozent für eine alternative, wertgleiche Mittelverwendung für andere Maßnahmen der Personalentwicklung vereinbart werden. Hiervon soll insbesondere die Förderung der persönlichen Weiterbildung der Beschäftigten finanziert werden, ein entsprechendes Modell ist im neuen TV Qualifizierung beschrieben (Einstieg in die geförderte Bildungsteilzeit).

Zeit und Geld für Weiterbildung vereinbart

  • Der Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Quali) wird zum 1. März 2015 von einer Neufassung abgelöst, die zwischen Weiterbildungsmodellen für verschiedene Beschäftigtengruppen unterscheidet. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31.12.2019 gekündigt werden.
  • An- und Ungelernte:
  • Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass die Beschäftigungsfähigkeit von An- und Ungelernten besonderer Berücksichtigung bedarf. Arbeitgeber und Betriebsrat haben über den Bedarf zu beraten und auf dieser Basis spezielle Programme für An- und Ungelernte anzubieten. Die bestehende Sozialpartnervereinbarung "Vom Einstieg zum Aufstieg" aus dem Jahr 2012 zur Förderung der Beruflichkeit von nicht-ausbildungsreifen Jugendlichen wird entsprechend ergänzt. Die Programme orientieren sich an der Herstellung von berufsqualifizierenden Abschlüssen.
  • Persönliche Weiterbildung:
  • Beschäftigte haben wie bisher Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung, im verblockten Teilzeitmodell gilt dies künftig bis zu sieben Jahre lang. Eine einmalige Ausscheidungsvereinbarung mit gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage nach der Qualifizierung ist auf fünf Jahre begrenzt. Die Ankündigungsfristen für die Qualifizierungen wurden verkürzt.
  • Förderung für persönliche Weiterbildung:
  • Vereinbaren die Betriebsparteien, dass ein Teil des ATZ-Volumens für Bildungsteilzeit verwendet wird, werden persönliche Weiterbildungsmaßnahmen analog zum ATZ-Modell mit den entsprechenden monatlichen Aufstockungsbeträgen gefördert. Beschäftigte können so in Weiterbildungen während der Dauer der Bildungsteilzeit zwischen 75 und 79 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Die Betriebsparteien können davon abweichende Modelle vereinbaren.
  • Der Arbeitgeber kann Anträge auf geförderte Bildungsteilzeit nur aus besonderem Grund ablehnen, zum Beispiel wenn er glaubhaft darlegen kann, dass auch mittelfristig die erworbene Qualifikation des Beschäftigten betrieblich nicht benötigt wird. In Streitfällen entscheidet eine paritätische Kommission.

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Letzte Änderung: 26.02.2015