Warnstreiks - Fragen + Antworten - FILM

IG Metall Tarif 2015: Wir fuer mehr - Warnstreik

31.01.2015 Warum Warnstreiks? - Hier gibt es die Antworten auf die Fragen und einen FILM

Seit 29. Januar sind in der Metall- und Elektroindustrie Warnstreiks möglich, da die Friedenspflicht vorbei ist. Die Tarifrunde ist nun in der heißen Phase.

Die IG Metall fordert für die 3,7 Millionen Beschäftigten in der Metall- und Elektrobranche 5,5 Prozent mehr Geld für zwölf Monate. Außerdem mehr Zeit und Geld für Bildung in Form einer Bildungsteilzeit sowie eine bessere Altersteilzeit. Seit Mitte Januar verhandelt die IG Metall mit den Arbeitgebern - bisher ohne Ergebnis. Das Angebot der Arbeitgeber bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück.

Mit den Warnstreiks beteiligen sich die Beschäftigten aktiv an den Tarifverhandlungen. Sie stärken und stützen nicht nur die Position der IG Metall, sondern üben auch öffentlich Druck auf die Arbeitgeber aus. Doch was können die Aktionen bewirken? Sind sie rechtlich überhaupt zulässig? Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Warnstreik.

Was ist ein Warnstreik?
Warnstreiks sind befristete Arbeitsniederlegungen von einigen Stunden. Damit wollen IG Metall und die Beschäftigten die Arbeitgeber zu einem Angebot bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot protestieren. Warnstreiks sind ein effektives Druckmittel, um gute Tarifstandards für Mitglieder durchzusetzen. Sobald die Friedenspflicht endet, kann die IG Metall zum Warnstreik aufrufen.

Was ist eine Friedenspflicht?
Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht kann die IG Metall zu Warnstreiks aufrufen. Das tut sie in der Regel auch, um den Verhandlungs- und Einigungsdruck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.

Beginn des Warnstreiks
In der Metall- und Elektroindustrie endet die Friedenspflicht vier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags und zwar am 28. Januar um 24 Uhr. Danach sind sofort Warnstreiks möglich. In Thüringen gibt es kein Abkommen zur Friedenspflicht. Deshalb endete dort die Friedenspflicht mit der Laufzeit des Tarifvertrags, so dass in Thüringen schon früher Warnstreiks stattfinden konnten.

Sind Warnstreiks erlaubt
Ja. Warnstreiks sind wie Vollstreiks verfassungsrechtlich als Grundrecht garantiert. Das Streikrecht leitet sich ab von der "Koalitions- und Vereinsfreiheit", das im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Absatz 3). Darum darf sich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer an einem Warnstreik beteiligen - ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Wer an einem Warnstreik teilnimmt, muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten. Arbeitgeber dürfen Warnstreikende nicht maßregeln und weder während noch nach der Arbeitsniederlegung kündigen.

Wie sieht es mit Azubis aus?
Außerhalb des Berufsschulunterrichts dürfen sich auch alle Auszubildenden am Warnstreik beteiligen. Schließlich fordert die IG Metall auch für sie mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen. Betriebsratsmitglieder dürfen sich in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer und Gewerkschaftsmitglieder an Warnstreiks beteiligen.

Und Leihbeschäftigte?
Entleiher dürfen Leiharbeitnehmer nicht zu Streikbrucharbeiten einsetzen. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit (PDF). Sie besitzen außerdem ein Leistungsverweigerungsrecht. Das regelt Paragraf 11 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: "Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist."

Der Verleiher muss den Beschäftigten auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinweisen. Umgekehrt muss der Leihbeschäftigte seinen Arbeitgeber (Verleiher) dann darüber informieren, wenn er vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht. Der Verleiher kann die Beschäftigten dann zwar in anderen Betrieben einsetzen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, dürfen die Leiharbeitnehmer aber nicht daran gehindert werden, sich an den Aktionen der IG Metall zu beteiligen.

Der Film ist auf Youtube zu sehen Link

Letzte Änderung: 12.02.2015