Zusammenfassung Tarifergebnis

Metallnachrichten Nr. 9

12.02.2004 Hier gibt es eine kurze Zusammenfassung des Tarifergebnisses vom 12. Februar in Pforzheim und die Metallnachrichten zum Tarifergebnis

Tarifergebnis 2004

Einkommenserhöhung:

Ab 01.03.2004 erfolgt eine Einkommenserhöhung um 2,2 % incl. 0,7 % ERA-Strukturkomponente.

Ab 01.03.2005 erfolgt eine Einkommenserhöhung von 2,7 % incl. 0,7 % ERA-Strukturkomponente.

Für die Monate Januar und Februar 2004 gilt die bisherige Lohn- und Gehaltstabelle weiter zuzüglich 0,5 % ERA-Strukturkomponente.

Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 26 Monaten.

Wie bereits bei dem Ergebnis der Tarifrunde 2002 gibt es wiederum Einmalzahlungen der ERA-Strukturkomponente. Diese betragen im Monat März 2004 4,2 %, im Monat Oktober 2004 4,5 %, im Monat März 2005 4,6%, im Monat Oktober 2005 4,5 %, im Monat Februar 2006 1,4 % des jeweiligen monatlichen Tarifeinkommens.

Die Ausbildungsvergütungen werden entsprechend erhöht.

Wie üblich wurde im Tarifergebnis auch eine Maßregelungsklausel vereinbart.

Arbeitszeiten:

Zwischen den Tarifvertragsparteien wurde eine Vereinbarung getroffen, die nicht den Charakter eines Tarifvertrages hat, deren Ziel ist es, am Standort Deutschland bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Dazu gehört, dass die Betriebsparteien prüfen, ob die Maßnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen ausgeschöpft sind, um Beschäftigung zu sichern und zu fördern. Dazu nehmen die Tarifvertragsparteien auf Wunsch der Betriebsparteien auch eine beratende Tätigkeit auf, welche Möglichkeiten hierzu im Rahmen der Tarifverträge bestehen.

Soweit es erforderlich ist, durch abweichende Tarifregelungen eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsentwicklung zu sichern, werden die Tarifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit den Betriebsparteien ergänzende Tarifregelungen vereinbaren oder es wird einvernehmlich befristet von tariflichen Mindeststandards abgewichen. (Dies ist bereits heute Praxis)

In der Gesamtbeurteilung solcher Vereinbarungen sollen eventuelle Auswirkungen auf Konkurrierende Betriebe in der Branche und Region einfließen.

Die Tarifvertragsparteien prüfen nach 3 Jahren, inwieweit mit dieser Vereinbarung im Tarifgebiet angestrebte Ziele erreicht wurden und welche weiteren Handlungsnotwendigkeiten sich ergeben.

Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, die heutige gültige Quotenregelung (18 %) zu ergänzen.

In Betrieben mit einem hohen Anteil (mehr als 50 % der Gesamtbeschäftigten) von Beschäftigten mit Einstufungen in den Gehaltsgruppen K 6, K 7, T 6, T 7, M 4, M 5 bzw. ab der Entgeltgruppe 14 nach dem ERA-Tarifvertrag können die Betriebsparteien eine höhere Quote bis maximal 50 % vereinbaren.

Auf Antrag der Betriebsparteien können die Tarifparteien zur Förderung von Innovationsprozessen oder der Behebung des Fachkräftemangels nach Prüfung eine höhere Quote für den Betrieb oder Teile des Betriebes vereinbaren.

Eine Ausweitung der Quote über 18 % darf nicht zu einem Arbeitsplatzabbau führen.
Diese Regelung unterliegt einer Revisionsklausel der Tarifvertragsparteien, sofern sich die Arbeitsmarktsituationen dieser Beschäftigungsgruppen im Tarifgebiet deutlich verschlechtern.

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren weiter, zügig Verhandlungen zu Arbeitszeitkonten zum Ergebnis zu führen. Dabei wird den Betriebsparteien ein erweiterter Gestaltungsspielraum bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit (Flexi-Konten) übertragen.

Ist zusätzliche Arbeitsvolumen dauerhaft notwendig, sprechen Arbeitgeber und Betriebsrat über Neueinstellungen. Soweit diese Neueinstellungen zusätzlich dauerhaft vereinbart werden und nicht rechtzeitig realisiert werden können, werden zuerst die Möglichkeiten der Flexi-Konten genutzt.

Darüber hinaus kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis zur erfolgten Einstellung längstens bis zu 6 Monaten zum Ausgleich der fehlenden Kapazität eine Arbeitszeit bis zu 40 Stunden vereinbart werden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Arbeitszeit erfolgt durch Zeitgutschrift oder durch Auszahlung ohne Zuschläge.

Diese Option haben Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten auch im Falle, dass diese Betriebe keine Flexi-Konten haben.

Letzte Änderung: 02.12.2008