Übernahme eines JAV II.
In einem Verfahren nach § 78 a Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf der Betriebsrat sich sehr wohl von einem Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen. Eine weitere Beauftragung eines anderen Anwalts zur gesonderten Vertretung der
JAV ist dagegen nicht erforderlich.
BAG 18. Jan. 2012 7 ABR 83/10 in DB 2012 1696.
Letzte Änderung: 10.01.2013