Betriebsübergang, Dauer der Kündigungsfrist

02.09.2004 Die Parteien streiten über die Dauer der Kündigungsfrist und davon abhängige Ansprüche auf Arbeitsentgelt.

Die Parteien streiten über die Dauer der Kündigungsfrist und davon abhängige Ansprüche auf Arbeitsentgelt. Das Arbeitsverhältnis bestand seit April 1976 und wurde vom Insolvenzverwalter zum 31.10.1999 gekündigt. Eine Kündigungsschutzklage wurde nicht erhoben. Danach wurde der Betrieb aufgeteilt und die Geschäftstätigkeit wieder aufgenommen; auch das Arbeitsverhältnis wurde fortgesetzt, indem ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Im Mai 2001 wurde das Arbeitsverhältnis vom neuen Arbeitgeber gekündigt; erneut wegen Betriebsstilllegung. Im an-schließenden Kündigungsschutzprozess war u.a. die Dauer der Kündigungsfrist streitig. Die Klage war letztlich erfolgreich. Das BAG entschied, dass bei einem Betriebsinhaberwechsel die beim Betriebsveräußerer verbrachten Be-schäftigungszeiten bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen sind.

BAG, Urteil vom 18.09.2003, 2 AZR 330/02 in NZA 2004, 319 ff.

Letzte Änderung: 31.10.2007