Kein Auto, Traktor, Bus, Kran

IG Metall - Warnstreiks

02.02.2018 Weder Auto noch Traktor: Warnstreikende Beschäftigte bremsen am Freitag Südwest-Fahrzeugindustrie aus - Pressemitteilung 28/2018

Stuttgart. Kein Auto, kein Traktor, kein Bus, kein Kran. Am dritten ganztägigen Warnstreiktag stehen in Baden-Württemberg die Bänder der Fahrzeugindustrie. Aufgerufen sind unter anderem die Belegschaften der Mercedes-Werke in Stuttgart, Sindelfingen, Mannheim, Rastatt und Gaggenau, zudem Beschäftigte bei Porsche in Zuffenhausen und Audi in Neckarsulm. Eben-falls im ganztägigen Warnstreik befinden sich Kolleginnen und Kollegen beim Landmaschinenhersteller John Deere in Mannheim und Bruchsal, EvoBus in Ulm und Mannheim sowie beim Kranhersteller Liebherr in Ehingen. Überall herrscht das gleiche Bild vor: Parkplätze und Werkshallen bleiben leer, die Produktionen stehen.

In den vergangenen drei ganztägigen Warnstreiktagen haben sich im Südwesten bisher mehr als 150.000 Beschäftigte beteiligt (Stand 14 Uhr). Bei Porsche bleiben insgesamt rund 10.000 Kolleginnen und Kollegen der Arbeit fern, bei Daimler in Sindelfingen circa 22.000 und in Stuttgart-Untertürkheim rund 14.000 sowie bei Audi in Neckarsulm rund 16.000.

Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: "In den letzten drei Tagen haben die Kolleginnen und Kollegen vor den Toren den Arbeitgebern und der Öffentlichkeit die Stärke der IG Metall demonstriert. Für diesen tollen Einsatz bedanke ich mich."
Bis zum Ende des ganztägigen Warnstreiks morgen früh erwartet die IG Metall weitere Zehntausende Teilnehmer in den Spätschichten.

Erfreut zeigte sich Zitzelsberger auch über eine Solidaritätserklärung der größten Schweizer Gewerkschaft Unia. Darin heißt es, die Forderungen der IG Metall seien "insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeiten auch für die Schweizer Beschäftigten von Bedeutung".

Die Verhandlungen sollen - vorbehaltlich eines Signals der Bewegung von der Gegenseite - am kommenden Montag ab 11 Uhr in der Stuttgarter Liederhalle wieder aufgenommen werden.

Letzte Änderung: 02.02.2018