IG Metall Pressedienst 21/2014

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15.05.2014 Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit bei Bosch - Betriebsrat kommt Wunsch der Belegschaft nach mehr Flexibilität entgegen

Stuttgart - Beim Stuttgarter Technologiekonzern Bosch gelten künftig klare Regeln für die Arbeit von zuhause oder von unterwegs. Das haben der Bosch-Gesamtbetriebsrat und die Geschäftsführung in einer Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit vereinbart. Danach können sich die Beschäftigten ihre Arbeitszeit künftig flexibler einteilen, auswärts erbrachte Leistung wird nach den gleichen Maßstäben honoriert wie die Tätigkeit im Büro.

Gesamtbetriebsratschef Alfred Löckle sieht in der Vereinbarung eine Antwort auf die große Beschäftigtenbefragung der IG Metall Anfang 2013. Daran hatten sich allein im Bosch-Entwicklungszentrum in Schwieberdingen rund 1500 Menschen beteiligt. Mindestens jeder Zweite wünschte sich, seine Arbeitszeit an persönliche Bedürfnisse anpassen und zum Beispiel kurzfristig einen Tag frei nehmen zu können.

Entscheidend für den Betriebsrat war, dass die Arbeitszeit von auswärts erfasst und bezahlt wird. Die Mitarbeiter pflegen ihre Leistungen selbst in das System ein und hinterlassen im Büro, wann sie erreichbar sind. Anwesend- und Abwesenheitszeiten werden mit den Vorgesetzten abgesprochen.

Montag bis Freitag bleiben auch bei mobiler Tätigkeit Regelarbeitszeit, der Samstag kann auf freiwilliger Basis als Ausgleich für Freizeit während der Woche benutzt werden. Tarifliche und gesetzliche Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, zu Pausen und Zuschlägen gelten weiterhin. Aus der Annahme, aber auch aus der Ablehnung von mobiler Arbeit dürfen Niemandem Nachteile entstehen.

Von der neuen Regelung profitieren insbesondere klassische Angestelltenbereiche, also zum Beispiel Entwicklungs-, Planungs- und IT-Abteilungen. Deren Vorgesetzte dürfen mobiles Arbeiten nur aus stichhaltigen Gründen ablehnen. "Schon heute loggen sich Beschäftigte regelmäßig von zuhause ins System ein. Die Betriebsvereinbarung stellt sicher, dass diese Arbeit nun erfasst und auch bezahlt wird", betont Löckle. Dafür sei allerdings ein hohes Maß an Selbstorganisation nötig, damit die zusätzliche Flexibilität nicht Mehrarbeit zur Folge hat.

In Pilotprojekten zu mobiler Arbeit bei Bosch in verschiedenen Abteilungen waren die Mitarbeiter zwischen einem halben und einem Tag pro Woche nicht im Büro. Aktuell befindet sich die Umsetzung der Betriebsvereinbarung noch in der Anfangsphase, die Regeln sollen künftig aber auch im geplanten neuen Forschungszentrum in Renningen gelten.

Vereinbarungen zu mobiler Arbeit gibt es im Südwesten neben Bosch unter anderem beim Autobauer Daimler, Tendenz steigend. "Damit zeigen die IG Metall-Betriebsräte einmal mehr, dass sie sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen und den veränderten Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden", sagte Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der lG Metall Baden-Württemberg. Die betrieblichen Anforderungen nach Flexibilität und der Anspruch auf Zeitsouveränität der Beschäftigten müssten allerdings stets klar austariert sein und festen Regeln folgen.

Für Rückfragen:
Alfred Löckle, Bosch-Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Tel.: 0711/811-7588

Letzte Änderung: 15.05.2014