IG Metall Pressedienst 37/2011

IG Metall Pressedienst

14.12.2011 Unbefristete Übernahme aller Auszubildenden und 350 Leiharbeiter übernommen - Bausteine gegen prekäre Beschäftigung bei Audi Neckarsulm

Bei Audi in Neckarsulm sollen künftig alle Auszubildenden unbefristet übernommen werden. Das erklärten Unternehmensleitung und Betriebsrat der Audi AG heute am Standort Neckarsulm auf einer Betriebsversammlung.

Demnach wollen beide Seiten die Zahl der Ausbildungsplätze aufrecht halten. Gleichzeitig winkt künftig allen Auszubildenden des Automobilherstellers nach bestandener Ausbildung ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Die Regelung soll auch auf Absolventen der Dualen Hochschule angewandt werden.
"Die Operation Übernahme ist für Audi somit erfolgreich beendet. Wir können den Jugendlichen damit nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsplatz bei Audi garantieren", freut sich Norbert Rank, Betriebsratsvorsitzender Audi Neckarsulm.

Im laufenden Jahr ist es den Arbeitnehmervertretern des Automobilherstellers zudem gelungen, für die Übernahme von 350 am Standort Neckarsulm eingesetzten Leiharbeitnehmern in ein festes Arbeitsverhältnis bei Audi zu sorgen. Für Rank ist dies ein wichtiges Signal, denn das Unternehmen habe somit die Forderungen des Betriebsrats nach Ein-stellung von externen Fachkräften sowie die Übernahme von Leiharbeitern umgesetzt und insgesamt Personal aufgebaut. Rank: "Das ist eine gesunde Wachstumsstrategie."

Dennoch bemängelte der Betriebsratsvorsitzende einen insgesamt noch immer zu hohen Anteil an Leiharbeitnehmern. "Da muss im kommenden Jahr noch etwas passieren", sagte Rank und kündigte gleichzeitig an, mit der Geschäftsführung über eine weitere Übernahme von Leiharbeitskräften verhandeln zu wollen.

Bei Audi in Neckarsulm arbeiten momentan 14.187 Beschäftigte, davon 840 Auszubildende und DHBW-Studenten.

Kontakt für Rückfragen: Wolfgang Lindenmaier, Geschäftsführer des Betriebsrates der AUDI AG Neckarsulm, Tel.: 07132-31 73 126, wolfgang.lindenmaier@audi.de

Letzte Änderung: 14.12.2011