IG Metall Pressedienst 04/08
Die IG Metall will bis Ende Juni 2008 mit den Arbeitgebern eine tarifliche Nachfolgeregelung für die Altersteilzeit finden. Das haben die 180 Mitglieder der Tarifkommission der baden-württembergischen IG Metall heute in Leinfelden-Echterdingen beschlossen.
"Die heutige Sitzung war ein deutliches Signal in Richtung einer neuen Altersteilzeitvereinbarung", fasst IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann die Debatte zusammen. Damit greift die Gewerkschaft außerdem eine bestehende Verhandlungsverpflichtung aus der Tarifrunde 2007 auf.
Als Voraussetzung für neue tarifliche Lösungen fordert die IG Metall die arbeitsmarktpolitische Förderung der Altersteilzeit fortzuführen. Diese müsse aber an die Einstellung von Arbeitslosen oder die Übernahme von Auszubildenden gekoppelt werden. Außerdem müsse die Politik die Teilrente besser ausgestalten. Dazu müssten die Hinzuverdienstgrenzen erhöht und das Alter für den Zugang zu dieser Rentenart auf 60 Jahre gesenkt werden.
Nachdem in den letzten Jahren sämtliche Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben von der Bundesregierung abgeschafft wurden, läuft am 31. Dezember 2009 nun noch die im Altersteilzeitgesetz verankerte Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit aus. Die bestehenden Tarifverträge der IG Metall sind an diese Förderung gekoppelt und verlieren damit ihre Gültigkeit.
Hofmann: "Damit wäre den Beschäftigten auch die letzte Möglichkeit verbaut, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Dieser Umstand zwingt uns zum tarifpolitischen Handeln. Wir wollen für die neue Altersteilzeit
eine flächentarifliche Lösung und müssen deshalb schleunigst handeln".
In einem einstimmig von der Tarifkommission beschlossenen Papier sind die Anforderungen an einen neuen Tarifvertrag formuliert. Demnach liegt ein Schwerpunkt auf einer verbesserten Anspruchsgrundlage auf Altersteilzeit. Dies könne
man unter anderem durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung erreichen. Bisher gibt es Altersteilzeit nur in Betrieben, in denen sich Betriebsräte und Arbeitgeber über eine freiwillige Betriebsvereinbarung einigen können.
Weiter müsse der Tarifvertrag durch angemessene Aufstockungsbeträge ein auskömmliches Einkommen während der Altersteilzeit sichern. Außerdem sei es unerlässlich, für die Menschen ein späteres Rentenniveau abzusichern, von dem man leben kann. Dazu müssten Rentenabschläge vermieden oder ausgeglichen werden.
Die Große Tarifkommission der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg will auf ihrer Sitzung am 12. März 2008 über tarifrechtliche Konsequenzen (Kündigung und Forderung) entscheiden.
Scharfe Kritik übten die Gewerkschafter in diesem Zusammenhang auch an der gesamten Rentengesetzgebung der Bundesregierung. Die Politik der letzten Jahre habe die Möglichkeiten des Rentenzugangs und das Rentenniveau massiv
ver-schlechtert. Im Mittelpunkt der Kritik stand die "politische Fehlentscheidung der Rente mit 67".
Hofmann machte in diesem Zusammenhang die anhaltende Ablehnung des erhöhten Rentenzugangsalters deutlich und forderte eine Überprüfung und Korrektur des Gesetzes im Jahr 2010.
Letzte Änderung: 16.04.2008